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Familienforschung Hornik - Böhmerwald

Müller von der Prenneter Mühle

Forschungsgebiet

Mein Interessengebiet ist das Dorf Alt-Prennet auf der Herrschaft Kauth im ehemaligen Böhmen, im Grenzgebiet Bayerischer-Wald und Böhmerwald gelegen, und hier insbesonders die um die Jahre 1708/1712 erbaute prenneter Mühle (Hausname „Teufelsmühle“, auch „Wampertenmühle“) der Familie Hornik. Dabei handelte es sich um eine eingängig erbaute Mahl-Mühle, die später um eine Brettschneidsäge ergänzt wurde. 1940 besaß sie zwei oberschlächtig angetriebene Wasserräder, die aus einem Stauwehr/Weier versorgt wurden.

Die beiden Hausnamen „Toifl Mühl“ und „Wambeten Mühl“ haben nebeneinander existiert. Hierbei lassen sich wohl beide Namen auf ein Merkmal der Mühle zurückgeführen, nämlich dem nach außen gerichteten Blattes des oberschlächtigen Wasserrades. Der Name „Teufelsmühle“ bezieht sich dabei direkt auf die Bezeichnung „Deufeln“, mundartlich plur. für „Daufel“, dem Namen des schon genannten Blattes des Wasserrades. Die Bezeichnung „Wampertenmühle“ geht auf die Form eben dieses Blattes zurück, das sehr ausladend ist.

Prennet 1850

Zu Prennet (auch „Brennet“) - gelegen im Böhmerwald, an der Grenze zur Oberpfalz, - gehören die Dörfer Altprennet (gegründet wahrscheinlich zwischen 1585 und 1620, durch die Stadt Taus), Neuprennet (vor 1654, durch von Lammingen), und Kleinprennet (um 1702). Weiterhin die Einöden Traxelberg, Drahthäuser und die Dampfsäge (zu Neuprennet), Hoanlloh, Silberberg (=Silberhäuseln) und Bärenloh (zu Kleinprennet), und schließlich die Wampertmühle (zu Altprennet). Später wurden noch die Orte Deutsch-Kubitzen und Plassendorf eingemeindet, sowie 1938 die Orte Kohlstätten und Pelechen. Siehe auch diese ÜbersichtskartePrennet, oder diese Ortsverzeichnisse.


Zentrale Daten zur 'Teufelsmühle'

„Von ambts- und obrigkeitswegen ist umb Besser Herrschaftlichen Nutzen willen dem Wolfgang Hornickh von der Dräxlsmühl Ein Herrschaftlicher Platz alldorthen nach 6 Klafter überlassen. Und darbey Ihme Erstbenambsten Hornikh absonderlichen noch 1 Schnur Herrschaft. Grundt allda, […] […] das widerholter Hornikh nicht allein von solchen Ihme überlassenen Herrschaft. Platz zu Ewigen Zeiten Jährlichen und aines jeden Jahrs Besonndert allwegen zu Galli zu Einem Bestandigen Züns 1fr 30x in die Herrschaftlichen Renthen zu bezahlen […] schuldig und verbunden sein solle; wohingegen erstbenanter Hornickh befugt ist, auf solch an sich gebrachten Platz jedoch auf seine aigene (Kosten) ein Häusl auf zu Erbauen […]“

„Von Obrigkeitl. Amtswegen, ist umb Bessern Herrschaft. Nutzen willen, dem Wolff Hornickh von der Drexels Mühl, in den Herrschaft. Waldt unter Alt Prennet, an den Einsiedl-Bach nechst der bayrrischen Gränitz, Ein Platzl 6 Klafter Breith undt 12 Lang zu erbauung Einer Mühl mit einen Gang, nebst 2 3/4 Schnur Grundt, in den nechst daran stoßenden bayrischen Verhau eingeraumet worden, […] So baldt solchene Mühl auferbauet - und gangbahr seyn wird, […] eines Beständigen Grundtzünß jährl. 8fl [..]“, „[…] daß besagter Wolf Hornik von solcher seiner Mühl weder Contribution geben, noch einige Einquartierung tragen oder ausstehen dürfe, wie dann die beede Dorf Gemeinden Alt- und Neu-Prennet mit Ihme weder in gemein noch andere Sachen im geringsten nichts zu schaffen noch zu befehlen haben sollen.“, „Gegen entrichtung aber des Zünses werden Ihme die Inwohnere des Dorf Kubitzen - als welche ohne dem auf frembder Herrschaft bis anhero mahlen müssen - zu Mahlgästen angewiesen. […]“

„Umb besseren Herrschaftlichen Nutzen willen wurdte dem Wolff Hornickh v. Kleinprennät bereits etlich Jahren durch meine () antecessores Ein platzl allda auf den herrschaftlichen Grundt und Bodten umb sich hierauf Eine Mühl auf zu führen und in standt zu setzen, Von herrschafts wegen ausgemessen und Eingeraumbt, gleich wie aber selbter bies hero mit keiner herrschaft. Versicherung versehen gewesen, mithin heuth unten geseztem dato allhiesig - Hochgräf. ambt (gehors.) (infloriret) ihme Eine umb besserer sicherheüth Hoch(gdigen) Herrschaft selbsten das allodium Dominicale hiermit Expresse reserviret wirdt; […] Herentgegen wirdt Er gehalten seyn nit nur in regognitionem allody Dominicallis bey verallienierung v. jeden Gulden (…?). sondern auch annue und zwar () Georgy 4fl und Galli auch so viell in Conformität des urbari in allem aber 8 fl Mühlzins in hiesiges Rhentambt zu zahlen und abzuführen wohingegen ihme erlaubet bey diesem Häusl 5 Rindl Vieh in die Hutweydt aus zutreiben und zu füttern. […]“

„Laut oberamtl. Protocolls [..] und hochobrigkeitl. Ratification [..] ist dem Joseph Hornik die Erbauung einer neuen Brettschneidsäge bewilligt, und ihm gestattet worden den itzt bestehenden Mühlbach 60 Klafter im obrigkeitl. Wald beim Gränzstein No. 78 vorbey auf diese Brettsäge leiten zu dürfen; […]“