Glossar
Kleines Glossar1)
- actualiter
- der Wirklichkeit nach
- Actuarius
- Schreiber, Gerichtsdiener
- actum
- geschehen, verhandelt
- allda
- hier; an dem vorher bezeichneten Ort
- alldorten
- dort; an dem vorher bezeichneten Ort
- allhier
- hier; an dem vorher bezeichneten Ort
- allodium, allod
- Vollgut, Erbgut, Gut in vollem Eigentum, freies Eigentum. Meist Land, das dem Bauern im Erbeigentum gehört.
- Alt-Prennet
- Dorf in der Tschechischen Republik (ehem. Böhmen), auf der Linie Domažlice (Taus) - Furth im Wald, direkt an der Grenze zu Bayern gelegen. Heutiger Name Starý-Spálenec (andere Schreibweisen Starý-Prenet, Prenneth, Altbrennet).
- Anflug
- im Forstwesen: junges, aus dem Samen wild anwachsendes Nadelholz.
- anni currentis
- dieses Jahres, d. laufenden Jahres
- annue
- jährlich, jedes Jahr
- Annuität
- jährliche Zahlung zur Tilgung einer Schuld.
- a., ao., anno
- im Jahre
- a priori
- aus dem Früheren, Vorhergehenden schließen; von vornherein
- Aufwahrtung
- Bedienung, Dienst, auch: einen Kranken pflegen.
- authore (Authentizität)
- Echtheit, Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit
- Baumann
- Bauer oder Ackermann
- Behuf
- Zweck, Vorteil, Nutzen, Belang, Bedarf
- Bescheid
- Entscheidung im gerichtlichen Verfahren.
- Bestandwiesen
- von den Bauern gepachtete Wiesen der Herrschaft
- bona fide
- in gutem Glauben
- Calculum
- gerechnet, geprüft
- Choden
- abgeleitet vom böhmischen Wort choditi=gehen; erste namentliche Erwähnung Anfang des 14.Jahrhundert. (1144 erste Erwähnung von angesiedelten Grenzgängern.)
Bauern, die auf böhmischer Seite an den Grenzwäldern nach Bayern angesiedelt wurden und die Aufgabe hatten die Grenzen zu 'begehen'.
Das Gebiet der tauser Choden im heutigen Landkreis Domazlice (Taus) umfasste 11 Dörfer, die entlang der Grenze von der Senke bei Vseruby (Neumarkter Senke) bis zum Cerchov (Schwarzkopf) lagen: (Pocinovice (Putzeried), Chodska Lhota (Melhut), Mrakov (Mrakov), Klicov (Klitschau), Tlumacov (Tilmitschau), Straz (Hochwarth), Ujezd (Aujezd), Drazenov (Drasenau), Chodov (Meigelshof), Klenci (Klentsch), Postrekov (Possigkau)). In Friedenszeiten hatten die Choden darauf zu achten, daß die Bayern weder ihr Vieh auf die böhmische Seite trieben, noch im Grenzwald Holz schlugen; weiterhin mußten sie Handelskarawanen und Reisende sicher durch den gefährlichen Grenzwald bis zur Landesgrenze (Zollstation) begleiten. In Kriegszeiten mussten sie Verhaue und Schanzen bauen, Wachmannschaften stellen, und Soldaten einquartieren und versorgen.
Im Gegenzug waren sie zum Teil oder ganz von Steuern und Roboten befreit, sie konnten über ihren Besitz frei verfügen und besaßen eine gewählte Selbstverwaltung.
Seit dem 16.Jahrhundert verloren die tauser Choden mit abnahmender Bedeutung ihrer Tätigkeit immer mehr ihrer Rechte und Freiheiten, und 1621/1668 wurden ihnen schließlich alle Freiheiten durch den Gutsherrn von Lamingen aberkannt. Dies führte zum Aufstand der Choden (besser gesagt ein Zwist, der durch Advokaten bis vor den Kaiser getragen wurde) gegen den Gutsherrn, der erst 1695 - mit der Hinrichtung des chodischen Anführers - beendet wurde. - Chodenschloß
- Erstmalig 1349 urkundlich erwähnt. Das Schloss zu Taus diente den Choden bis 1563 und wieder seit 1612 bis 1668 als Aufbewahrungsort ihrer wichtigsten Urkunden und Privilegien. Es war Sitz des Chodengerichts, Versammlungsort und Wohnung für den Burggrafen oder Hauptmann, den Richter und den Schreiber.
1612 wurde es neu aufgebaut, 1671 kam es in den Besitz der Stadt Taus.
1676 ließ Freiherr von Lamingen bei Trhanov ein neues Schloß erbauen, welches fortan das Chodenschloß genannt wurde. - Consens
- Bewilligung
- Contract
- Vertrag
- Contrahenden
- Vertragspartner
- Contribution
- Kriegssteuer; zur Finanzierung eines Krieges erhobene Zwangsabgabe.
- ₰
- Pfennig, siehe Geld.
- defunctus
- der Verstorbene
- dominikal
- herrschaftlich
- eingeantwortet / Einantwortung
- Übertragung von Rechten an Sache oder Personen mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten an eine andere Person. Z.B. eine Hinterlassenschaft, die an einen Erben, aber auch z.B. ein Mündel, daß an einen Vormund übergeben wird.
- ebenda
- am gleichen Ort
- Einquartierung
- Zwangsweise Unterbringung von Soldaten oder Wachmannschaften.
- Einschichte
- Einzeln stehende Bauernhöfe, Mühlen, Gasthäuser und Ähnliches, die nicht oder kaum in eine geschlossene Ortschaft eingebunden sind.
- Entract
- -;-
- expresse
- ausdrücklich
- Fahrniß, pl. Fahrnüsse
- bewegliche Güter; fahrende Habe. Im engeren Sinne: Der Hausrat, und andere zum beweglichen Gut gehörende Stücke, insbesondere Landwirtschaftliche Geräte.
- fl
- Gulden, siehe Geld
- Folio
- Blatt
- Fristen
- auf einen Termin setzen, ein regelmäßiger (Zahlungs-)Termin, Zahlungen in Raten.
- Gagelhenn
- Hochzeitsbrauch. Frühstück jeweils im Hause der Braut und des Bräutigams für die jeweiligen Verwandten, bevor beide Gruppen mit Musik zum Wirtshaus ziehen, und von dort gemeinsam zur Kirche.
- Galli
- Zinstermin, 16. Oktober. (Gallus, Gally)
- Galtvieh, Galtrind
- siehe Goltvieh
- Gang
- Bei Mahl-Mühlen:
1. Das sämtlich zu einem Mühlrad gehörende Getriebe heißt ein Gang. „Eine Mühle von drey Gängen“.
2. Die Handlung, bei der das Getreide und Mehl durch den Rumpf geht, oder auf den Stein geschüttet wird. „Die Spitzkleye kommt vom ersten Gang, das Griesmehl vom zweyten, das Mittelmehl vom dritten“. - Gefährde
- Arglist, vorsätzlicher Betrug. Bspl in Vertragstexten: „Treulich und ohne Gefährde“.
- Geld
- 2) 1 Gulden (Reichsmünze) = 60 Kreuzer, 1 Kreuzer = 6 Pfennige (1 fl = 60 x = 360 ₰).
1753-1857 Conventionsmünze; der Wechselkurs fl Rmz zu fl Cmz verändert sich im laufe der Zeit sehr stark. - Georgi
- Zinstermin, 24. April (Georg, Georgy).
- Goltvieh, Goldvieh, Galtvieh, Galdrind u.ä.
- Vieh (meist Kühe, aber auch Ziegen) die noch nicht trächtig waren; oder zu alt sind um Milch zu geben. Kann auch männliches Vieh meinen; also alles Vieh, das keine Milch gibt.
- Graßerey
- Grasnutzung, Abhauen des Grases mit der Sichel.
- Grummet
- Graß
- Gulden
- siehe Geld
- Gütler
- siehe Söldner
- Haber
- Hafer
- Halsgewand
- Allgemein Oberbekleidung, Kleid (In Ehe- und Erbkontrakten ist hier oft das beste „Sonntagskleid“ der Frau gemeint). Kann auch Halsschmuck bedeuten.
- Häusler
- ein 'Kleinstbauer', der nur einen schmalen Streifen Boden um sein Haus herum besitzt. Auch „Trifthäusler“ – Das Regenwasser, welches vom Dach tropft, kennzeichnet die Grenze des Eigentums.
- Herbergsleute
- Inleute, Inwohner, verheiratete Landarbeiter, die beim Hofe wohnten. Teils in eigenen Wohnungen, teils „auf der Stuben“, d.h. gemeinsam mit dem Bauern auf der selben Stube.
- heunth
- heute
- Hofgrößen
- Einteilung der Höfe nach ihrer Größe
- ganzer Hof, 1/2-Hof, 1/4-Hof, …
- Holzgeld
- Für die Erlaubnis Brennholz aus dem herrschaftlichen Wald zu holen zu zahlendes Geld.
- Hutweide
- Weide im Besitz der Gemeinde, auf dem alle Bauern der Gemeinde ihr Vieh weiden lassen konnten (wobei dieses Recht zumeist auf eine bestimmte Anzahl Rinder und/oder auf eine festgelegte Fläche begrenzt war). Das Vieh wurde durch einen Gemeinde-Hirten gehütet (⇒ hut).
- inferiren
- einbringen (Hochzeitsgut)
- inferirt
- eingebracht (Hochzeitsgut)
- influieren
- einfließen
- Inleute
- siehe Herbergsleute
- Inwohner
- siehe Herbergsleute
- ipso facto
- „durch der Tatsache selbst“, eigenmächtig
- itzt
- jetzt
- Joch
- Die Fläche Ackerland, welche mit zwei Ochsen an einem Joch an einem Arbeitstag gepflügt wird. Feldmaß entspricht 1600 Quadratklafter = 5754 m² = 0,5754ha.
- Johannis
- Zinstermin, 24. Juni. (Johanni, Johanny)
- Kasten
- Dachboden, oder Gebäude zur Lagerung von Getreide ; Getreidespeicher.
- Klafter
- Längenmaß – 1,8965 m, oder 6 Fuß.
- Kontrahenten
- Vertragspartner
- Koppengeld
- Kopfgeld - eine „pro-Kopf“-Steuer.
- kr, x, xer
- Kreuzer, siehe Geld
- Laudemium
- Abgabe an den Grundherrn
- leidige Sucht
- Pest (1680)
- Leinbaum
- Spitzahorn
- Leuthum
- Regelmäßige Abgabe des Hofübernehmers an den Hofübergeber. Meist in Form von Lebensmitteln und Nutzungsrechten an Gebäuden, Wiesen, …
- Leuthumer
- Ruheständler, alter Bauer, der seinen Hof an den Sohn übergeben hat.
- Manngeld
- Lehngeld, vom Lehensmann jährlich zu zahlendes Geld für ein Lehen, ein Stück Land.
- Maßl
- als Getreidemaß – siehe Strich
- Metzen
- als Feldmaß – entspricht 533 Quadratklafter, 1/3 Joch.
als Hohlmaß – nötige Menge Getreide zur Aussaat auf einer bestimmten Ackergröße (=1/4 Viertel). - Molitor
- Müller
- Monate
- September - 7ber, 7bris
- Oktober - 8bris
- November - 9ber, 9bris
- Dezember - 10ber, 10bris, Xber, Xbris
- Mühlzwang
- Text
- oberdeutsch
- oberdeutsche Mundart, die im süden des deutschen Sprachraumes gesprochen wird (z.B. bairisch, schwäbisch).
- Pifang
- z.B. „Aussaat auf drei Pifang von dem Feld“ - meint eine Fläche von drei Ackerfurchen Breite, die sich über das ganze Feld erstreckt.
- pratore
- ggf. von Prätor – Verwalter, Richter, Statthalter, Bürgermeister)
- Quadratklafter
- Flächenmaß – 3,5966 m², oder 36 Quadratfuß
- Ratifikation
- Genehmigung, Bestätigung, Vollziehung
- Rentenamt
- Amt, das die Wirtschaftsführung und die Abgaben- und Steuereinhebung wahrnimmt.
- Robot
- arbeiten (Scharwerk, Frondienst), die die Untertanen jährlich dem Grundherren unentgeltlich zu leisten haben.
- rustikal
- untertänig unter die Grundherrschaft
- Schanz
- Hindernis, zumeist aus Gräben bestehend. Verteidigungsanlage im offenen Gelände, ergänzt durch Verhaue in Wäldern oder auf Paßstraßen..
- Scharwerk
- siehe Robot
- Scharwerkgeld
- Anstelle der Arbeit gezahltes Geld
- Schnur
- als Feldmaß – entspricht 600 Quadratklafter (im Chodengau), 3/4 Strich, ca. 21 a75m².
- als Längenmaß – (um 1780) im Chodengau 1 Schnur = 24 Klafter = 72 Ellen.
- Im künischen dagegen 1 Schnur = 40 Klafter.
- Seegbaum, Sägbaum
- Allgemein ein Baum, aus dem sich Bretter sägen lassen.
- Söldner
- ein 1/16-Bauer. Siehe Hofgrößen
- Species Taler
- Spezies, 'harter Taler', Spec. (1 Spec.T. = 2 fl. (1753))
- die Stift
- 'Pachtgeld', siehe stiften
- stiften
- Jemanden auf ein Gut stiften, ihn in Genuss desselben setzen, namentlich als Pächter, Mieter.
- Stifter
- Lehensnehmer, welcher die Stift zu entrichten hat. Insb. Übernehmer eines Gutes per Übergabe oder Erbfolge.
- stipulirten, stipulation
- Zugesagtes. Durch mündliche Vereinbarung rechtswirksam werdender Vertragsabschluß.
- Strich
- als Feldmaß – entspricht 800 Quadratklafter.
- als Getreidemaß – 1 Strich gehäuften Maßes = 107,6 Liter, 1 Strich gestrichenen Maßes = 93,6 Liter. 1 Strich gestr. = 4 Viertel = 16 Maßl. (auch Scheffel).
- Strick
- als Feldmaß – wie 'Schnur'
- Tagfahrt
- auswärtiger Termin des Gerichts zur Abhandlung einer Sache vor Ort. Anberaumte gerichtliche Verhandlung.
- Teichel, Teuchel
- Hölzerne Wasserleitungen, mit denen Wasser von einer Quelle oder Bach zu anderen Grundstücken, oder Häusern geleitet wird.
- titulo pleno
- voller Titel, mit vollem Namen
- ut supra, u.s., uts.
- wie oben
- veralienieren
- veräußern (an einen Fremden. Im Gegensatz zur Weitergabe an den Sohn z.B.)
- Verhaue
- Barrikaden. In Kriegszeiten wurden die Grenzwälder und Paßstraßen durch Verhaue unpassierbar gemacht.
- Verlassenschaft
- Hinterlassenschaft
- vide, vid.
- siehe, man sehe
- Viertel
- als Getreidemaß – siehe Strich.
- Wittib
- Witwe
- Wittiber
- Witwer
- x, xer, kr
- Kreuzer, siehe Geld
- Zugehör
- alles, was mit dem (Kauf-)Gegenstand in ständiger Verbindung ist.
1)
Dieses Glossar enthält im Wesentlichen nur solche Begriffe, die mir bei der Durchsicht der Grundbücher begegnet sind. Somit beziehen sie sich nur, wenn nichts anderes gesagt, auf das Gebiet der Herrschaft Kauth.
2)
Angaben zu Maßen und Münzen sind mit Vorsicht zu genießen, da es hierbei viel zu viele regionale und zeitliche Unterschiede gibt.